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   AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09   

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AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09 (https://dejure.org/2010,32488)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 30.03.2010 - 49b C 671/09 (https://dejure.org/2010,32488)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 30. März 2010 - 49b C 671/09 (https://dejure.org/2010,32488)
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  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH, Urteil vom 29.4.2008 - KRZ 2/07 In NJW 2008, 2172,2173).

    Vor diesem Hintergrund würde es die Klausel der Klägenn ennöglichen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den Preis anzuheben und damit zusätzlich die Gewinnspanne zu erhöhen (verg!. BGH, Urteil vom 29.4.2008 - KRZ 2107 in NJW 2008, 2172,2173; BGH, Urteil vom 21.9.2005 - VIII ZR 38/05, in NJW-RR 2005, 1717).

    Ein einseitiges Recht nur der Klägerin zur Änderung der Preise ist nicht gerechtfertigf(vergl. BGH, Urteil vom 29.4.2008 - KRZ 2/07 in NJW 2008, 2172.2173).

    Bei letzterer sind vom Versorger Kosten senkungen in gleichem Maß wie Kostensteigerungen zu berücksichtigen sowie die Tarifanpassungen nicht zu einem für den Kunden ungünstigen Zeitpunkt vorzunehmen (BHG NJW 2008, 2172, 2174).

    Auf einen solchen vereinbarten Preis findet das leistungsbestimmungSrecht des § 4 AVBGasV bzw. des § 5 GasGW weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung (BGH NJW 2008, 2172,2175).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt daher nur in BetraCht, wenn sich die entstandene Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einer unzumutbaren Härte für eine Vertrags partei führen würde (BGH NJW 2008, 2172, 2175; OLG Oldenburg NJOZ 2009, 26.41).

  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    Es besteht daher die Gefahr, dass der Kunde eine Preiserhöhung nur deshalb hinnimmt, weil er das zulässige Ausmaß nicht beurteilen kann (vgl. OlG Oldenburg, 12 U 49/07, Urteil vom 5.9.2008, NJOZ 2009 26 ff).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt daher nur in BetraCht, wenn sich die entstandene Lücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt und dies zu einer unzumutbaren Härte für eine Vertrags partei führen würde (BGH NJW 2008, 2172, 2175; OLG Oldenburg NJOZ 2009, 26.41).

    Das Risiko, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Wirksamkeitskontrolle nicht standhalten, geht grundsätzlich zu Lasten des Verwenders (OLG Oldenburg NJOZ 2009, 26, 42).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    Die Entscheidung des BGH, Urteil vom 13.6.2007 - VIII ZR 36/06 (in NJW 2007, 2540,2543 f.) bezieht sich ausdrücklich auf einen Tarifkundenvertrag und begründet die konkludente Genehmigung damit, dass der Gasfieferungsvertrag gemäß § 2 Abs. 2 AVBGasV bereits .
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    Jedenfalls müssten die vorgenannten Vorschriften unverändert übernommen worden sein (BGH, Urteil v. 15.7.2009, VIII ZR 225107 in NJW 2009, 2662 ff).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    wenn diese durch gesunkene Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden, ihr also per Saldo höhere Kosten nicht entstehen (vgl. BGH NJW 2009, 502,506; NJW 2007.2~40, 2542).
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    Darüber hinaus scheitert eine ergänzende Vertragsauslegung im vorliegenden Fall auch daran, dass sich nicht feststellen lässt, welche der möglichen Ausgestaltungen einer Preisanpassungsbestimmung dem hypothetischen Willen beider Parteien entspricht (vgl. BGH NJW 2009, 578, 579).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    Mangels Kenntnis der Preiskriterien hat der Kunde in der Regel keine realistische Möglichkeit, eine Erhöhung des vereinbarten Preises auf ihre Berechtigung zu überprüfen (vgl. BGH, NJW 2009, 2667 (2671).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus AG Ahrensburg, 30.03.2010 - 49b C 671/09
    Vor diesem Hintergrund würde es die Klausel der Klägenn ennöglichen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den Preis anzuheben und damit zusätzlich die Gewinnspanne zu erhöhen (verg!. BGH, Urteil vom 29.4.2008 - KRZ 2107 in NJW 2008, 2172,2173; BGH, Urteil vom 21.9.2005 - VIII ZR 38/05, in NJW-RR 2005, 1717).
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